Smarte Hilfsmittel im klinischen Bereich und in der Pflege (IoT im Gesundheitswesen Teil 3)
Unter dem Begriff Ambient Assisted Living (AAL) werden Produkte und Dienstleistungen zur Förderung einer selbstständigen Lebensführung für ältere, erkrankte oder pflegebedürftige Personen zusammengefasst. Im dritten Teil unserer Blog-Reihe „IoT im Gesundheitswesen“ befassen wir uns mit intelligenten Hardware-Lösungen für den klinischen Bereich sowie für einen selbstbestimmten Alltag bei der häuslichen Pflege.
Mehr Effizienz und Qualität in Krankenhäusern durch AAL-Lösungen
Im klinischen Bereich werden immer häufiger smarte Anwendungen genutzt, welche die Effizienz und Qualität im klinischen Umfeld steigern. Durch eine smarte Identifizierung von Patienten und Patientinnen und von Medizingeräten oder die digitale Überprüfung der Medikation lässt sich die Sicherheit erhöhen. Predictive Maintenance bedeutet beispielsweise, dass die reibungslose Funktionsfähigkeit medizinischer Geräte online überwacht wird und im Problemfall automatisch Wartungsarbeiten eingeleitet werden. So können Kosten gespart und das Krankenhauspersonal entlastet werden. Ein anderes Beispiel ist Indoor Positioning Analytics (IPA). Diese Technologie zur Lokalisierung von Personen kann helfen, Abläufe wie Terminvergabe, Bettenbelegung oder Krankentransporte zu optimieren.
Krankenversicherte profitierten von diesen Innovationen im klinischen Bereich zumeist, ohne dafür zusätzliche finanzielle Belastungen in Kauf nehmen zu müssen. Doch wie steht es um die Förderung smarter Hardware für die Pflege zu Hause?
Smarte Hilfsmittel auch im privaten Umfeld
Im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung sind in der Produktgruppe der Pflegehilfsmittel zur selbständigen Lebensführung und Mobilität aktuell mehr als 100 Produkte als zugelassene Hilfsmittel für den häuslichen Bereich gelistet, davon ein Großteil aus dem Bereich der Notrufsysteme.
Seit dem 1. Januar 2023 werden nun auch einige smarte Hilfsmittel im Bereich Pflege von der sozialen und von der der privaten Pflegeversicherung bezuschusst. Dies sind Pflegehilfsmittel „zur Verbesserung kognitiver und kommunikativer Fähigkeiten“ und „zum selbständigen Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen“. Dazu zählen Pflegehilfsmittel zur örtlichen und zeitlichen Orientierung sowie Erinnerungshilfen. Komplexere Assistenzsysteme, beispielsweise zur Sturzerkennung und automatischen Alarmierung im Sturzfall sind, – Stand Januar 2023 – noch nicht im Pflegehilfsmittelverzeichnis aufgenommen.
Ein Beispiel für ein Pflegehilfsmittel zur Verbesserung kognitiver und kommunikativer Fähigkeiten ist ein sicheres, flexibles, funkbasiertes Rufsystem für die Intensivpflege zu Hause bzw. in Einrichtungen betreuten Wohnens oder auch in Wohngruppen. Zur Rufauslösung können unterschiedlichste Sensoren und Taster, aber auch Kommunikationshilfsmittel und medizinische Geräte verwendet werden. Mehrere Sender sind einzelnen Empfängern zuzuordnen oder mit mehreren Empfängern kombinierbar. Im Gegensatz zu den bereits bekannten Hausnotrufgeräten wird hierbei oft keine externe Bereitschaftsstelle alarmiert, sondern direkt im Haus ein Kommunikationspartner angesteuert. Dabei geht kein Notruf verloren und selbst bei niedrigem Akkustand oder der Trennung einer Funkeinheit vom Stromnetz wird noch ein Notruf abgesetzt.
In der Produktgruppe der Pflegehilfsmittel zum selbstständigen Umgang mit krankheitsbedingten Belastungen ist beispielsweise ein Tabletten-Management-System zur Unterstützung chronisch erkrankter Menschen für die Versorgung zugelassen. Es handelt sich dabei um ein Gerät, das verbunden mit Software als persönlicher Medikamenten-Manager agiert und Pflegebedürftige optisch und akustisch an ihre Medikamenteneinnahme erinnert, Medikamente „programmiert“ bereitstellt, die Einnahme dokumentiert und Kontaktpersonen bei einem Versäumnis alarmiert.
msg.Cura ist auf die Abrechnung der smarten Hilfsmittel vorbereitet
Die Leistungsbeantragung und -abrechnung dieser smarten Helfer wird durch automatisierte Prozesse in unserer Lösung msg.Cura innerhalb unserer Plattform msg.Insurance Suite optimal unterstützt. Die oben genannten und alle anderen zugelassenen Hilfsmittel stehen in unserer Hilfsmittelverwaltung dank offener Hilfsmittelkataloge bereit, so dass genehmigte Hilfsmittel und deren Versorgungsstatus im System transparent dargestellt werden können.