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Health

Wird die Gesundheitsbranche immer smarter? (IoT im Gesundheitswesen Teil I)

Von Daniel Hartwig / 9. Mai 2023

Ob Smartwatch am Arm, Monitoring im Krankenhaus, im Altenheim oder bei Seniorinnen und Senioren zuhause, mittlerweile gibt es eine Vielzahl an Anwendungen, die den Alltag in Medizin und Pflege unterstützen können. Auch im Gesundheitsbereich finden vernetzte Geräte immer mehr Anwendung. Vernetzte Technologien, im medizinischen Bereich oftmals Internet of Medical Things (IoMT) genannt, haben das Potenzial, das Gesundheitswesen grundlegend zu transformieren. Der Markt für das Internet of Medical Things wird bis zum Jahr 2026 voraussichtlich eine jährliche Wachstumsrate von 23,4 Prozent verzeichnen.[1]

 

Der demografische Wandel verändert die Altersstruktur und führt zu einer wachsenden Anzahl an pflege- und hilfsbedürftigen Menschen. Laut einer Umfrage des Bitkom ist die Zahl der Nutzerinnen und Nutzer von Smart-Home-Technologien in der Generation 65 plus bislang noch gering, obwohl eine smarte Unterstützung gerade hier sehr hilfreich wäre. Lediglich 18 Prozent der über 65-jährigen nutzen entsprechende Geräte, seit 2018 hat sich dieser Wert jedoch schon verdreifacht.

Assistiertes Altern mit Ambient Assisted Living (AAL)

Ein Großteil der Seniorinnen und Senioren würde gerne, auch bei Pflegebedürftigkeit, zuhause bleiben und ein digitales Zuhause mit smarten Hilfsmitteln einem Pflegeheim vorziehen. Unter „Ambient Assisted Living“ (AAL) versteht man Dienstleistungen oder Produkte, die das alltägliche Leben älterer, kranker oder auch behinderter Menschen, insbesondere im Bereich Sicherheit, unterstützen. Ziel ist, die betroffenen Personen bei einer möglichst selbstbestimmten Lebensführung – trotz Erkrankung oder eines hohen Alters – zu unterstützen.[2]

Gesetzlicher Rahmen zur Förderung von AAL-Innovationen

Eine wichtige Grundlage für die Nutzung innovativer digitaler Lösungen ist ein entsprechender gesetzlicher Rahmen. Dazu gehören in jüngster Vergangenheit das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG), welches am 19. Dezember 2019 in Kraft getreten ist und die Stärkung der Telemedizin sowie die Einführung von digitalen Gesundheitsanwendungen im Fokus hatte, sowie das im Mai 2021 beschlossene Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG), das unter anderem die Bezuschussung digitaler Pflegeanwendungen ermöglicht.

Softwarelösungen in der medizinischen Versorgung und Pflege

Die Ärztin oder der Arzt kann bereits heute sog. „Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)“ auf Rezept zulasten der Krankenversicherung verschreiben. Damit das möglichst unbürokratisch erfolgen kann, wurde der Zugang für die Hersteller solcher „Apps“ erleichtert. Nachdem die digitale Gesundheitsanwendung vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Sicherheit, Funktionstauglichkeit, Qualität, Datensicherheit und Datenschutz geprüft wurde, wird sie zunächst ein Jahr lang vorläufig von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet. In dieser Zeit muss der Herstellende beim BfArM nachweisen, dass die App die Versorgung der Patienten verbessert. Wie viel Geld der Hersteller nach diesem Zeitraum erhält, verhandelt dieser dann selbst mit dem GKV-Spitzenverband.

 

Digitale Gesundheitsanwendungen stehen bereits heute für verschiedene Krankheitsbilder, wie z.B. Atemwegs-, Herz-/Kreislauf- oder Krebserkrankungen zur Verfügung. So bietet eine App zur Unterstützung einer Therapie bei einer COPD-Erkrankung Anleitungen und Videos für Atem-, Bewegungs- und Entspannungsübungen sowie digital unterstützte Lernmechanismen für bestimmte Atemtechniken.

 

Im Bereich der häuslichen Pflege sollen auf Basis des Modells der digitalen Gesundheits­anwendungen nun auch digitale Pflegeanwendungen angeboten werden. Ende 2022 war noch keine solche Anwendung vom BfArM zugelassen, allerdings ist das Zulassungsverfahren aufgesetzt und Hersteller können sich bereits für eine Zulassung bewerben.

Intelligente Hardware-Lösungen für einen selbstbestimmten Alltag

Neben klassischen Smart-Home-Anwendungen wie Beleuchtungs- oder Raumtemperatursteuerung, fallen unter AAL-Systeme auch Sturzdetektoren oder intelligente „Pillendosen“, die die Seniorinnen und Senioren erinnern und Dosierungspläne darstellen können. Ein besonders erfolgreiches Konzept ist der „Hausnotruf“:  hier erhält die pflegebedürftige Person einen Sender mit einem Notrufknopf. In einer Gefahrensituation werden durch das Drücken des Knopfes die Pflegekräfte über die Gefahrensituation und den Standort des Senders alarmiert.

Versicherer als Innovationstreiber

Auch Versicherer können sich im Hinblick auf die Digitalisierung des Gesundheitswesens als Service-Dienstleister positionieren und einen Versicherungsschutz für AAL-Innovationen anbieten. Wichtig dabei ist die nahtlose Integration in End-to-End-Prozesse um kosteneffizient zu agieren und die schnelle und einfache Pflege des Produktportfolios, um neue Angebote aufzunehmen. Die Leistungsabrechnung dieser Positionen erfolgt schnell und einfach durch automatisierte Prozesse wie beispielsweise  in unserer Lösung msg.Health Factory als Teil der msg.Insurance Suite.

 

In Teil 2 des Blogbeitrags IoT im Gesundheitswesen erfahren Sie mehr zu den Themen „Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)“ und „Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)“, in Teil 3 vertiefen wir das Thema „Smarte Hilfsmittel in der Pflege“.

 

[1] https://www.mordorintelligence.com/de/industry-reports/internet-of-medical-things-market

[2] http://www.aal-deutschland.de/

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