Beratungspflicht: Darf es ein ökologisches Versicherungsanlageprodukt sein?
In ihrem Bemühen, Kapital in grüne Investitionen zu lenken, hat die EU im Zuge des Aktionsplans Nachhaltige Finanzen mit der Taxonomie- und Transparenzverordnung bereits mehrere Regularien auf den Weg gebracht. Seit Anfang August gibt es nun eine weitere Vorgabe für die Versicherungs- und Finanzbranche: eine Beratungspflicht in Sachen Nachhaltigkeit. Kein einfaches Unterfangen, denn bislang existieren noch keine verbindlichen Mindeststandards für nachhaltige Geldanlagen.
Versicherer und Vermittler, die Versicherungsanlageprodukte (Insurance Based Investment Products – IBIP) anbieten, müssen seit August 2022 die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden berücksichtigen und diese dokumentieren. Wenn z. B. Fondspolicen oder kapitalbildende Lebensversicherungen angeboten werden, müssen Kunden explizit danach gefragt werden, ob und inwieweit sie an nachhaltigen Produkten interessiert sind. Mit den geänderten Delegierten Verordnungen, die am 21. April 2021 in Kraft traten, hat die EU-Kommission die Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD und die 2. Europäische Finanzmarktrichtlinie MiFID II entsprechend angepasst.
Kunden müssen nun gefragt werden, ob sie sich in der Versicherungsanlage für ein speziell ökologisch nachhaltiges Investment im Sinne der Taxonomieverordnung interessieren oder für ein allgemein nachhaltiges Investment (ESG-Kriterien) und falls ja, wie hoch dessen Anteil sein soll. Zudem muss nachgefragt werden, ob die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden sollen, ob bestimmte Investments ausgeschlossen bzw. deren Anteile begrenzt werden sollen. So können Kunden beispielsweise den Wunsch äußern, ein Produkt zu erwerben, das zu 70 Prozent ESG-konform ist und keinesfalls in Atomenergie oder Rüstung investiert.
Nachhaltigkeitsberatung ohne verlässliche Informationen
Die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberatung sorgt in der Branche für Verwirrung. Zwar legt die Verordnung genau fest, was abgefragt werden muss, allerdings ist noch unklar, woher Versicherungsvermittler die notwendigen Informationen bekommen sollen. Bislang gibt es noch keine einheitlichen Mindeststandards für nachhaltige Geldanlagen oder ökologisches Wirtschaften. Der Grund: Die EU-Regulierungsinitiativen (Taxonomie- und Transparenzverordnung), mit denen Investitionen in nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten identifiziert und Unternehmen zur entsprechenden Offenlegung verpflichtet werden sollen, sind noch nicht abgeschlossen. Die Technischen Regulierungsstandards (RTS), die die Umsetzung der Transparenzverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation – SFDR) präzisieren, wurden noch nicht vollständig erarbeitet. Der Termin für die Anwendung der RTS wurde von der EU deshalb um ein Jahr auf den 1. Januar 2023 verschoben. Bis dahin müssen sich Vertriebsmitarbeiter und Vermittler auf die teils vagen Angaben von Unternehmen, Fonds- oder Investmentgesellschaften verlassen, deren Anlagen dem Versicherungsprodukt zugrunde liegen.
Um die Umsetzung der Beratungspflicht im Versicherungsvertrieb zu erleichtern, hat die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) Ende Juli 2022 unverbindliche Hinweise herausgegeben. Das umfassende Dokument trägt den Titel „Guidance on the integration of sustainability preferences in the suitability assessment under the Insurance Distribution Directive (IDD)“. Eigentlich wollte die Behörde verbindliche Richtlinien veröffentlichen. Doch angesichts des noch unvollständigen Regelwerks sei es dafür zu früh, so die EIOPA.
Kritik am Zeitplan
Experten kritisieren den EU-Zeitplan, nämlich eine Beratungspflicht einzuführen und dann erst verpflichtende Mindeststandards festzulegen. Das bringt Versicherer und Vermittler in eine heikle rechtliche Lage. Wie sollen verbindliche Produktempfehlungen ausgesprochen werden, wenn die notwendigen Daten fehlen? Das hat auch die EIOPA erkannt: Deshalb empfiehlt sie Versicherern und Vermittlern, auf der Grundlage der derzeit verfügbaren Daten verantwortungsbewusste Angaben zur Nachhaltigkeit zu machen und sich nach besten Kräften um eine gute Datenqualität zu bemühen. Zudem werde man an den Richtlinien weiterarbeiten, wenn Versicherer, Versicherungsvermittler und nationale Behörden Erfahrungen mit dem neuen Rechtsrahmen gesammelt haben.
Hilfestellung von Verbänden
Angesichts der großen Unsicherheit in der Branche haben einige Verbände Checklisten und Tools für Versicherungsvermittler erarbeitet. Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW sowie der Votum Verband Unabhängiger Finanzdienstleister hat seine Formulierungshilfen für Versicherungs- und Anlagevermittler zur Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen aktualisiert. Auch der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) hat auf seiner Webseite eine Checkliste herausgegeben und bietet darüber hinaus spezielle Kurse über Nachhaltigkeit im Versicherungsvertrieb.
Das Interesse an nachhaltigen Versicherungslösungen wächst und der Markt bietet viel Potential. Die EU-Initiativen sind zwar noch nicht abgeschlossen und es herrscht viel Unsicherheit, doch das hält einige Lebensversicherer nicht davon ab, schon jetzt Aspekte der Nachhaltigkeit in ihrer Produktentwicklung zu berücksichtigen. Wenn Sie mehr darüber wissen wollen, empfehlen wir Ihnen unseren nächsten Beitrag.