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Neue Betriebsrente

Beitragszusage – Lottorente, Zockerrente, Wackelrente?

Von Stefan Nörtemann / 10. Juli 2017

Jenseits der Fachpresse wird die reine Beitragszusage mitunter nicht sehr positiv besprochen. So lese und höre ich in der Tagespresse oder in anderen Medien Begriffe wie Lottorente, Zockerrente oder Wackelrente. Diese Begriffe sind so plakativ und einprägsam wie sachlich falsch!

Lottorente

würde ja bedeuten: Viele zahlen ein und nur sehr wenige bekommen etwas wieder heraus. Da bei der reinen Beitragszusage eine individuelle Kontenführung im Mittelpunkt steht, werden Verteilungseffekte, wie sie im Lotto extrem auftreten jedoch gerade nicht vorkommen. Wie bei jeder klassischen Betriebsrente bekommt ja auch bei der reinen Beitragszusage jeder eine Leistung, der Beiträge eingezahlt hat.

Zockerrente

suggeriert, dass mit den eingezahlten Beiträgen der Arbeitnehmer an der Börse riskant spekuliert und im Verlustfall dem Leistungsempfänger eben die Rente gekürzt wird. Tatsächlich ist eine zentrale Idee der reinen Beitragszusage, durch den Wegfall der Garantien in renditestärkere Kapitalanlagen zu investieren. Dennoch betont der Gesetzgeber besondere Schutzaspekte bei der Kapitalanlage. Daher wird es dazu eine eigene Verordnung geben. Dem „Zocken“ wird durch die Verordnung sicher nicht der Weg geebnet. Schließlich polemisiert der Begriff

Wackelrente

die Möglichkeit von Leistungsschwankungen in der Rentenbezugszeit. Dies ist ja auch tatsächlich etwas ganz Neues (zumindest in Deutschland) und infolge des Garantieverbots kann es durchaus zu Rentenkürzungen kommen. Das „Wackeln“ geht jedoch auch in die andere Richtung, d.h. laufende Renten können auch steigen, und zwar – in guten Zeiten – durchaus erheblich mehr, als das in der klassischen Rentenversicherung möglich wäre.

Hinzu kommt, dass der Gesetzgeber die Anbieter explizit auffordert, Maßnahmen zur Minderung der Volatilität der Leistungen zu etablieren. Der Verzicht auf Garantien soll nicht zum Verluste jeglicher Sicherheiten führen. Hierfür sind diverse Maßnahmen zur Eindämmung der Volatilität der Leistungen. Die wichtigsten hat Axel in seinem Beitrag vom 01. Juni aufgezählt.

Modellrechnungen

In einer eigenen DAV-Arbeitsgruppe des DAV-Ausschusses Investment haben wir hierzu für einen Musterbestand, modellhafte Kapitalanlagen und eine fiktive reine Beitragszusage diverse Projektionsrechnungen für je 1.000 Kapitalmarkpfade durchgeführt. Diese ergaben – sehr kurz gesagt – dass ohne jede Maßnahme Rentenkürzungen durchaus nicht so selten vorkommen, wie man hoffen sollte. Andererseits ließen die von Axel beschriebenen Maßnahmen die Notwendigkeit von Rentenkürzungen deutlich reduzieren.

In einem Referenzszenario geht man bei einer moderaten Kapitalanlage von einer mittleren Rendite von 3,1 % pro Jahr aus. Obwohl man die Ansprüche mit einem geringeren Rechnungszins, nämlich 3 % bewertet hat, musste in den betrachteten ersten 60 Rentenjahren etwa alle 18 Jahre mit einer Absenkung gerechnet werden. Und das sind keine Ausreißer sondern bestätigte sich im Mittel über alle 1.000 Szenarien. Demgegenüber konnte man jedoch etwa alle 14 Jahre mit einer Erhöhung rechnen.

Durch die Maßnahme einer vorsichtigeren Wahl des Rechnungszinses (von 2,0 %) oder (alternativ) den zusätzlichen Aufbau eines kollektiven Sicherheitspuffers und die Glättung der Kurse ließ sich die Wahrscheinlichkeit von Rentenkürzungen erheblich reduzieren (im Mittel erfolgten Kürzungen nur noch in 0,5 bzw. 0,7 Jahren, was grob einer Kürzung in 120 bzw. 85 Jahren entspricht). Durch die Kombination beider Maßnahmen ließen sich Kürzungen fast völlig vermeiden (im Mittel nur noch in 0,06 Jahren, also einer Kürzung innerhalb von 1.000 Jahren).

Einziger Wermutstropfen: Die beiden Maßnahmen führten auch zu im Mittel 10,7 % (Variante 1) bzw. 7,9 % (Variante 2) geringeren Startrenten als im Referenzszenario.

Aber das belegt auch die These, dass nicht nur Garantien, sondern auch Sicherheiten Geld kosten!

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