Bei einem Scrabble-Abend hätte das Wort Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) gute Chancen auf eine Spitzenpunktzahl. Das komplexe Wort steht symbolisch für eine ebenso komplexe Thematik. In der Praxis ist das im Juli 2021 verabschiedete GVWG eine von vielen regulatorischen Grundlagen, die für die private Pflegepflichtversicherung gelten. Neben Gesetzen wie dem GVWG gibt es zwei weitere wichtige Arten regulatorischer Grundlagen: Verordnungen, die direkt aus den Bundesministerien kommen – beispielsweise die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung, die Einfluss auf die Rentenbeiträge pflegender Personen (SoSiP) hat – sowie Richtlinien und Auslegungshinweise zu den Gesetzen und Verordnungen. Letztlich beeinflussen diese regulatorischen Grundlagen maßgeblich die Versicherungsbedingungen in der privaten Pflegepflichtversicherung, die regelmäßig vom PKV-Verband überarbeitet und den Mitgliedsversicherungsunternehmen zur Verfügung gestellt werden.
Der PKV-Verband spielt eine wichtige Rolle für die operative Ausgestaltung der privaten Pflegepflichtversicherung. Da diese Versicherung alle im Verband organisierten privaten Krankenvollversicherer anbieten müssen und die jeweilige Kundenstruktur aber völlig unterschiedlich sein kann – von nur wenigen pflegebedürftigen Versicherten bis zu vielen Fällen – organisiert der Verband den notwendigen Risikoausgleich zwischen den Mitgliedsunternehmen und definiert einen entsprechenden einheitlichen Rahmen für die Gewährung von Leistungen.
Nahezu jede regulatorische Änderung hat Auswirkungen auf die eingesetzten Softwarelösungen der Versicherungsunternehmen, die im Bereich der Pflegeversicherung Produkte anbieten. Allerdings sind Softwarehersteller wie die msg nexinsure und msg life nicht unmittelbar an der Weiterentwicklung der Leitfäden für die Leistungsgewährung teilhabend. Umso wichtiger ist die Kommunikation zwischen Softwareherstellern und den Versicherungsunternehmen auf der Kundenseite, um eine frühzeitige Lösungsfindung zu beginnen, die sowohl in der Standardsoftware als auch gegebenenfalls in kundenspezifischen Konfigurationen umgesetzt werden muss.