Rentendynamik bei der reinen Beitragszusage
Bei diversen Veranstaltungen zum BRSG, an denen wir in der letzten Zeit teilgenommen haben, kam immer wieder mal das Thema Rentendynamik zur Sprache. Gemeint ist dabei die Idee, ab der Verrentung eine festgelegte jährliche Rentenerhöhung vorzusehen. In loser Anlehnung an den § 16 (3) BetrAVG in dem eine festgeschriebene jährliche Rentenerhöhung von 1 % die Pflicht zur Anpassungsprüfung an die Kaufpreisentwicklung ersetzen kann, wird häufiger das eine Prozent ins Spiel gebracht.
Risikomanagement
Obwohl eine solche Rentendynamik natürlich nicht garantiert werden darf, kann sie jedoch von den Sozialpartnern vereinbart werden. Die geplante Rentendynamik muss dann in die Kalkulation der Startrente eingehen. Ferner ist sie bei der Bestimmung des Kapitaldeckungsgrades zu berücksichtigen.
Mit Blick auf die Anforderungen an das Risikomanagement bei der rBZ, nämlich der Nutzung von Maßnahmen zur Begrenzung der Volatilität der Leistungen, scheint mir eine feste kalkulierte Rentendynamik ein interessantes Instrument. Denn durch die Einrechnung der lebenslangen Rentendynamik bei der Ermittlung der Startrente wird ein impliziter Puffer gebildet, der erst im Laufe der Zeit für die jährlichen Erhöhungen verwendet wird.
Rentendynamik – ein weiteres Sicherungsinstrument?
Im Sinne des Risikomanagements kann man diesen Puffer aktiv nutzen, um Rentenkürzungen zu vermeiden. So ist z.B. denkbar, an Stelle einer notwendigen Rentenkürzung, die Rentendynamik bis auf weiteres auszusetzen. Wenn also der Kapitaldeckungsgrad des Rentnerkollektivs die Untergrenze von 100 % unterschreitet, wird die zukünftige Dynamik eingestellt und geprüft, ob dann der Kapitaldeckungsgrad die 100 % übersteigt. In diesem Fall kann man auf die Rentenkürzung verzichten und stattdessen die Beitragsdynamik aussetzen („Dynamikpause“). Liegt der Kapitaldeckungsgrad auch ohne künftige Dynamik immer noch unter 100 %, so muss zusätzlich die Rente gekürzt werden.
In den Folgejahren ist dann jeweils zu prüfen, ob – etwa in Folge einer Erholung des Kapitalmarktes – für künftige Jahre wieder eine Rentendynamik eingeplant werden kann. Ob dieses Vorgehen, die Zustimmung der BaFin findet, haben wir (noch) nicht geprüft. Denn zunächst einmal interessiert uns, ob die erwartete Wirkung einer Beschränkung der Volatilität der Leistungen auch tatsächlich eintritt. Also konkret, ob eine signifikante Verminderung der Notwendigkeit von Rentenkürzungen messbar ist.
Modellrechnungen
Dafür haben wir wieder Modellrechnungen durchgeführt. Konkret werten wir Projektionsrechnungen auf Basis eines stochastischen Kapitalmarkts für einen Musterbestand, modellhafte Kapitalanlagen und eine fiktive reine Beitragszusage unter bestimmten Gesichtspunkten aus.
Für die Kapitalanlage betrachten wir wieder die drei Portfolios (P1, P2, P3), die ich in meinem Beitrag „Kapitalanlage & Sicherungsinstrumente bei der reinen Beitragszusage“ ausführlich erläutert habe.
Erste Beobachtungen
Bei einer moderaten Kapitalanlage (P1) und ohne Sicherungsinstrumente, wie implizite oder explizite Puffer (Rechnungszins = Verrentungszins = 3 %), wird gleich ein deutlicher Effekt sichtbar: An Stelle einer Rentenkürzung, die im Mittel alle 16 Jahre auftritt (ohne Dynamik), kommen Rentenkürzungen im Mittel nur noch alle 100 Jahre vor. Dem stehen im Mittel (über 1.000 Kapitalmarktpfade, in den ersten 60 Rentenjahren) knapp 11 Jahre mit einer Dynamikpause gegenüber.
Kombiniert mit einem impliziten Puffer, durch Wahl eines vorsichtigeren Verrentungszinses (hier 2,5 %) treten Rentenkürzungen praktisch fast gar nicht mehr auf und es genügen wenige (im Mittel 4) Jahre Dynamikpause, um den Kapitaldeckungsgrad über 100 % zu halten.
All dies geht – wie immer – zu Lasten der Startrenten: In der Variante 1 (ohne impliziten Puffer) liegt die Startrente im Mittel (über alle Rentner und alle Kapitalmarktpfade) 10 % und in Variante 2 (mit implizitem Puffer) 15 % unterhalb der Startrente ohne Dynamik.
Bei riskanterer Kapitalanlage schwächt sich dieser Effekt erwartungsgemäß ab. Aber auch für P2 (d.h. mehr Aktien im Portfolio) ist eine Halbierung der Anzahl der Rentenkürzungen zu beobachten, bei (im Mittel) knapp 13 Jahren Dynamikpause.
Fazit
Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Festlegung und Einberechnung einer moderaten Rentendynamik ein weiteres Instrument zur Begrenzung der Volatilität der Leistungen darstellt und in Kombination mit anderen Instrumenten eine starke Wirkung entfaltet.