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Neue Betriebsrente

Rentenanpassungen und der Kapitaldeckungsgrad

Von Christian Weber / 20. Juli 2017

Bei der reinen Beitragszusage aus dem Betriebsrentenstärkungsgesetz werden Beiträge veranlagt um – gemeinsam mit den darauf entfallenden Zinsen und Erträgen – eine lebenslange Zahlung als Altersversorgungsleistung zu finanzieren. Für die Ermittlung und Anpassung der lebenslangen Zahlung wird der Begriff Kapitaldeckungsgrad eingeführt. Der Kapitaldeckungsgrad misst in welchem Ausmaß das verfügbare Kapital zur Deckung der vorgegebenen Rentenleistung ausreichend ist. Er wird als Verhältnis zwischen dem verfügbaren Kapital und dem Barwert der Rentenleistung bestimmt. Ein Kapitaldeckungsgrad kleiner 100 % zeigt an, dass das Kapital für die Rente nicht ausreicht, demgegenüber bedeutet ein Kapitaldeckungsgrad größer als 100 %, dass genügend Kapital vorhanden ist.

Der Kapitaldeckungsgrad macht den Unterschied

Zur Bewertung von Rentenleistungen werden seit jeher Barwerte verwendet. Es gibt aber schon einige Aspekte, die die reine Beitragszusage von klassischen Rentenversicherungen deutlich unterscheidet.

  • Das verfügbare Kapital – die Deckungsrückstellung – wird auch in der Rentenbezugszeit retrospektiv bestimmt.
  • Der Kapitaldeckungsgrad wird für das Kollektiv der Rentenempfänger ermittelt. Der Kapitaldeckungsgrad ist das Verhältnis der Deckungsrückstellung für die Rentenempfänger zum Barwert der für die Rentenempfänger zu erbringenden Leistungen.
  • Beim Kapitaldeckungsgrad sind gegebenenfalls verbundene Hinterbliebenenleistungen mit zu berücksichtigen.
  • Bei der Bestimmung des Barwertes sind Rechnungsgrundlagen für Zusagen ohne versicherungsförmige Garantien zu verwenden. Konkret wird auf § 24 Absatz 2 Satz 2 bis 4 PFAV verwiesen.

Der Rechnungszins ist vorsichtig zu wählen. Er muss die Vertragswährung und die im Bestand befindlichen Vermögenswerte sowie den Ertrag künftiger Vermögenswerte angemessen berücksichtigen. … die Rechnungsgrundlagen auf Basis eines besten Schätzwertes unter Einbeziehung ihrer künftigen Veränderungen …

Die beschriebene Wahl der Rechnungsgrundlagen entspricht einem Hauptunterschied zwischen der reinen Beitragszusage und klassischen Rentenversicherungen. Während bei klassischen Rentenversicherungen die Leistung nicht abgesenkt wird, sind bei der reinen Beitragszusage Rentenanpassungen grundsätzlich vorgesehen. (Und entsprechend sind die Rechnungsgrundlagen bei der reinen Beitragszusage nicht im gleichen Ausmaß vorsichtig zu wählen wie bei klassischen Rentenversicherungen.) Die Rentenanpassungen können sowohl zu einer Erhöhung als auch zu einer Absenkung der Rente führen.

Die Höhe des Kapitaldeckungsgrades stellt einen Auslöser für Rentenanpassungen dar. Ist er außerhalb des gesetzlich zulässigen Intervalls von 100 % bis 125 %, so sind die Renten anzupassen, sodass er dann wieder im zulässigen Intervall ist. Dafür sind die Renten bei einem Kapitaldeckungsgrad unter 100 % abzusenken, bei über 125 % zu erhöhen. Für die Rentenerhöhungen gibt es eine zusätzliche Einschränkung, sie sind dergestalt durchzuführen, dass der Kapitaldeckungsgrad nach der Rentenerhöhung mindestens 110 % ist.

Denkbare Strategien zur Rentenanpassung

Es sind unterschiedliche Strategien für die Rentenanpassung möglich. Zwei Beispiele von vielen denkbaren Strategien:

  • Es ist erwünscht, die Rentenleistungen solange wie möglich konstant zu halten und Erhöhungen oder auch Absenkungen nur dann durchzuführen, wenn sie zwingend erforderlich sind. Falls eine Erhöhung oder Absenkung durchgeführt werden muss, wird sie so durchgeführt, dass der Kapitaldeckungsgrad mitten im zulässigen Intervall liegt. Dann können die Rentenleistungen nach der Anpassung auf absehbare Zeit wieder konstant gehalten werden.
  • Es ist erwünscht, Ergebnisse aus der Veranlagung zeitnah weiter zu geben. Der Kapitaldeckungsgrad wird konstant auf 110 % gehalten. Die Schwankungen am Kapitalmarkt werden damit durch Rentenanpassungen zumindest in einem gewissen Ausmaß nachvollzogen.

Erscheint Ihnen eine – soweit möglich – konstante Rentenleistung oder eine zeitnahe Weitergabe von Ergebnissen aus der Veranlagung passender? Wohin gehen Ihre Überlegungen?

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