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Private Altersvorsorge

pAV-Reformgesetz: „Neue Produktwelten“ in der privaten Altersvorsorge – auch ohne Garantien

Von Andreas Pretzsch / 31. Oktober 2024

Ende September 2024 wurde ein Referentenentwurf zur Reform der privaten Altersvorsorge vorgelegt. Kern des Entwurfs ist die Einführung eines förderfähigen Altersvorsorgedepots – ohne Garantie. Das Gesetz soll 2025 verabschiedet werden und stufenweise in Kraft treten.

 

Vor dem Hintergrund der seit Jahren stagnierenden Riester-Rente soll mit dem paV-Reformgesetz die geförderte private Altersvorsorge reformiert und attraktiver werden. Der nun veröffentlichte Referentenentwurf greift laut Bundesfinanzministerium zahlreiche Empfehlungen der Fokusgruppe private Altersvorsorge auf, die Ende 2022 von der Bundesregierung eingesetzt wurde, um Reformvorschläge zu erarbeiten.

 

Das Ziel der geplanten Reform ist es, ein kostengünstiges, einfaches, transparentes und gut erklärbares Angebot an neuen privaten Altersvorsorgeprodukten zu schaffen. Im Entwurf ist die Rede von einer „neuen Produktwelt“. Dabei geht es im Wesentlichen darum, den Vermögensaufbau zur Altersvorsorge auch am Kapitalmarkt steuerlich zu fördern. Mitte November 2024 berät das Bundeskabinett über den Referentenentwurf. Das Gesetz soll 2025 verabschiedet werden. Dabei müssen Anbieter von Altersvorsorgeprodukten mehrere Fristen beachten.

Altersvorsorgedepot ohne Garantie

Das Altersvorsorgedepot ermöglicht es Sparern, langfristig am Kapitalmarkt zu investieren. Durch den Verzicht auf Beitragsgarantien können Anbieter von Altersvorsorgedepots in chancenreichere Anlageformen wie Fonds, ETFs, Aktien oder Anleihen investieren und – anders als bei bisherigen Riester-Produkten – höhere Renditen erzielen. So können künftig auch Banken, Neo-Broker, Fonds- oder Investmentgesellschaften ein Altersvorsorgedepot anbieten, sofern das Produkt zertifiziert ist, sprich den Fördervorgaben entspricht. Auch Lebensversicherer sollen das neue Produkt als fondsgebundene Lebensversicherung ohne Garantie und mit Verrentungsoption anbieten können.

Referenzdepot für unerfahrene Altersvorsorgende

Für Sparer, die wenig Erfahrung mit Kapitalmarkt-Anlagen haben, gibt es ein Referenzdepot. Dabei handelt es sich um ein einfach zu handhabendes Altersvorsorgedepot, in dem genau vorgeschrieben ist, welche Risikoklassen von Wertanlagen zu welchem Zeitpunkt zulässig sind. Außerdem wird eine neue digitale Vergleichsplattform eingeführt. Die Plattform soll es Sparern erleichtern, zertifizierte private Altersvorsorgeprodukte zu vergleichen.

 

Sicherheitsorientierte Garantieprodukte mit garantiertem Kapital zu Beginn der Auszahlungsphase sollen auch künftig angeboten werden. Dabei sind Produkte mit Beitragsgarantien von 100 Prozent und 80 Prozent möglich. Für bestehende Riester-Verträge gibt es einen Bestandsschutz.

Fördersystematik soll einfacher werden

Die bisherige steuerliche Fördersystematik soll beibehalten werden, d.h. private Altersvorsorgeverträge werden mit Zulagen und einem steuerlichen Sonderausgabenabzug gefördert. Die Kapitalerträge aus den Verträgen werden bis zur Auszahlungsphase nicht besteuert, sondern erst nachgelagert in der Auszahlungsphase. Die Förderung soll insgesamt einfacher und transparenter werden und die Beitragsleistungen stärker berücksichtigen. So ist u.a. geplant, die bisherige starre Grundzulage von 175 Euro durch eine beitragsproportionale Förderung abzulösen.

Auszahlungsphase und Anbieterwechsel

Dem Entwurf zufolge soll es möglich sein, den Anbieter jederzeit zu wechseln . Nach fünf Jahren Laufzeit ist ein Wechsel möglich, ohne dass dafür zusätzliche Kosten anfallen. Außerdem haben Sparer künftig die Wahl zwischen zwei Auszahlungsoptionen: eine lebenslange Leibrente oder ein befristeter Auszahlungsplan bis zum 85. Lebensjahr – ohne Restverrentungspflicht.

Zeitplan: Stufenweise Umsetzung ab 2025

Das geplante pAV-Reformgesetz wird stufenweise in Kraft treten, d.h. die Anbieter von Altersvorsorgeprodukten müssen bei der Umsetzung auf die entsprechenden Termine und Fristen achten. Erste Änderungen werden bereits im Jahr 2025 wirksam. Wann genau welche Vorgaben und Maßnahmen umgesetzt werden müssen, werden wir im folgenden Blogbeitrag detailliert darlegen.

 

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