E-Autos und THG-Quote: Erfolgsmodell für Umwelt und Kundenbindung
Elektrisch betriebene Autos, die an Ladestationen parken und Strom zapfen sind inzwischen ein vertrautes Bild in unseren Städten geworden. Im Vergleich zu den herkömmlichen Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor bilden die leisen Flitzer aber noch eine Minderheit. Aber das Ende des emissionsreichen Antriebs kommt und das erstaunlich schnell: am 27.10.2022 haben sich EU-Staaten und Europaparlament auf das Jahr 2035 geeinigt – ab dann dürfen nur noch emissionsfreie Neuwagen verkauft werden. Zwar müssen noch einige formale Hürden genommen werden, aber der Zeitraum von zwölf Jahren bis zum endgültigen Aus für Verbrennungsmotoren in Neuwagen steht. Bereits zugelassene Fahrzeuge betrifft diese Regelung nicht. Das große Ziel ist ein klimaneutrales Europa bis zum Jahr 2050, wobei die Emissionen des Autoverkehrs eine große Rolle spielen, ihr Anteil beträgt ca. 20 Prozent aller Treibhausemissionen. Die Auto-Hersteller reagieren auf diese Entwicklungen und bringen immer neue Elektroautos auf den Markt – um diese Angebote für potenzielle Umsteiger attraktiv zu machen gibt es schon seit Jahren Anreize auf dem Weg zur Klimaneutralität. Ein attraktives Modell mit mehreren Beteiligten – Hersteller, Mineralölkonzerne, Vermittler, Plattformen, Versicherungsunternehmen und Endkunden – ist der Handel mit CO2-Emissionen rund um die E-Autos sowie E-Leichtkrafträder.
Versicherungsunternehmen können sich mit diesem Thema als innovative Service-Dienstleister positionieren, die ihren Kunden einen echten Mehrwert am Point-of-Service bieten. Das attraktive Angebot, das schnell und unkompliziert verfügbar ist trägt erheblich zur Kundenbindung bei. Die nahtlose Integration der End-to-end-Prozesse zurück in das Kernsystem ist dabei ein entscheidender Wettbewerbsvorteil.
Hintergrund Treibhausminderungsquote (THG-Quote) und E-Autos
Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) wurde 2015 von der Bundesregierung eingeführt mit dem Ziel bis zum Jahr 2030 die CO2-Emissionen um 30 Prozent zu senken. Es gibt quotenpflichtige Unternehmen wie beispielsweise Mineralölkonzerne. Erfüllen diese ihre Quote nicht, so müssen Strafzahlungen geleistet werden von derzeit 600 EUR pro freigesetzter Tonne CO2 oder aber die Nichterfüllung über den Quotenhandel mit dem Kauf von zusätzlichen THG-Quoten ausgeglichen werden. Die THG-Quote wird von der Bundesregierung festgesetzt und wird von derzeit sieben Prozent auf 25 Prozent bis zum Jahr 2030 ansteigen.
Ganz neue Möglichkeiten eröffnet die am 01.01.2022 in Kraft getretene Regelung der Bundesregierung, die es privaten Haltern von vollelektrischen Fahrzeugen erlaubt an diesem Emissionshandel zu partizipieren. Dafür können sich die E-Auto-Besitzer die eingesparten CO2-Emissionen über die THG-Quote zertifizieren lassen und dann über einen Anbieter an quotenpflichtige Unternehmen vermarkten. Besonders interessant ist diese Vermarktung auch für Besitzer von E-Leichtkrafträdern bzw. E-Motorrädern, da diese in der Anschaffung und Verbrauch günstiger sind als E-Autos, aber in dieselbe Klasse M1 (PKW) des Bundesumweltamtes eingeordnet werden und somit dieselbe Prämie erhalten.
Zertifikatehandel zur Minderung von CO2-Emissionen
Als Zwischenhändler für den Zertifikatehandel treten ganz unterschiedliche Anbieter im Markt auf, von Energieversorgungsunternehmen und Automobilclubs bis zu spezialisierten Enablern wie msg.GREENFACTORY, einem einzigartigen THG-Quotenhandelsmarktplatz. Die Dienstleister bündeln die erhaltenen Quoten und verkaufen sie dann an quotenpflichtige Unternehmen weiter. Die privaten Verkäufer erhalten dann von den Dienstleistern eine Prämie. Diese schwankt, da von der Bundesregierung jährlich ein Quotenkorridor vorgegeben wird. Derzeit sind Erlöse bis zu 400 € pro E-Auto und Jahr möglich, die von den Anbietern in unterschiedlicher Höhe an die privaten Fahrzeughalter weitergegeben wird. Der Auszahlungszeitpunkt unterscheidet sich je nach Dienstleister erheblich, von Sofortauszahlung bis hin zu mehreren Monaten Wartezeit ist die Bandbreite groß.
Versicherungsunternehmen als innovative Service-Anbieter
Versicherungsunternehmen können in diesem Umfeld auch direkt ein interessantes Angebot für ihre Versicherungsnehmer entwickeln. Indem sie sich an einen spezialisierten Dienstleister anschließen, der den THG-Quotenhandel für sie übernimmt, kann ein attraktives Paket geschnürt werden: den Fahrzeughaltern der E-Autos wird diese Möglichkeit aktiv kommuniziert und angeboten über das Kundenportal des Versicherungsunternehmens. Den Quotenhandel übergibt das Versicherungsunternehmen an den Dienstleister und lässt den Versicherungskunden direkt an der Prämie partizipieren. So kann die Prämie als Sofortgutschrift erfolgen oder zur Optimierung der Kfz-Prämie genutzt werden. Auch Angebote wie eine Aufteilung der Erlöse, für beispielsweise Spenden an Klimaprojekte, sind möglich. Das immens wichtige Thema Nachhaltigkeit verbunden mit Kostenersparnis kann Versicherungskunden innerhalb kürzester Zeit angeboten werden, indem auch bei alten Bestandssystemen über Schnittstellen das innovative und nachhaltige Service-Angebot integriert wird. So kann auch bei länger laufenden Modernisierungsprojekten von P&C-Projekten parallel wichtige innovative Services sofort realisiert werden.
Kundenbindung: Versicherungskunden bekommen direkten Mehrwert
Versicherungsunternehmen können so Ihren Kunden eine ganze Bandbreite an Mehrwerten anbieten und sind dadurch am Markt präsent als innovative Service-Anbieter. Wichtig ist in diesem Zusammenhang die nahtlose Anbindung der angebotenen Services in das Kernsystem des Versicherungsunternehmens, sodass die gewählten Optionen wie eine Sofortgutschrift oder Reduzierungen der Kfz-Prämie entsprechend abgebildet werden, beispielsweise im Bestandssystem durch einen Nachlass in Höhe der THG-Prämie, den man dem Kunden zum Vertragsbeginn bzw. bei der Vertragsverlängerung gewährt oder auch dynamisch anpasst. Auch diese dynamischen Änderungen am Produkt müssen einfach konfigurierbar und einfach wieder zurück in das Kernsystem gespielt werden, die nahtlose Integration der End-to-end-Prozesse ist dabei ein entscheidender Wettbewerbsvorteil für Versicherungsunternehmen.