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Produktinnovationen

Nachhaltige Altersvorsorge: Das Rentendesign „Maximal With-Profit“ im Rentenbezug

Von Christian Weber / 20. Juli 2022

Das Rentendesign „Maximal With-Profit“ verzichtet auf Garantien und bietet stattdessen eine neue Qualität an Sicherheit. Dabei wird zwischen Ansparphase und Rentenphase unterschieden. Die Ansparphase haben wir in Nachhaltige Altersvorsorge – Das Rentendesign “Maximal With-Profit”, Teil 1 vorgestellt. Im Folgenden wenden wir uns der Rentenphase zu.

Klassische Rentenphase

In den letzten Jahrzehnten wird für die Rentenphase standardmäßig eine klassische Rente verwendet. Zum einen gibt es Rentenversicherungen mit klassischer Aufschubzeit und Rentenbezug, zum anderen Rentenversicherungen mit anlageorientierter Aufschubzeit, bei denen das angesparte Guthaben zum Rentenübergang in eine sofort beginnende klassische Rente eingebracht wird. Dabei ist es üblich, bei der Policierung vereinbarte garantierte Rentenfaktoren zu berücksichtigen.
Klassische Renten sind mit vorsichtigen Rechnungsgrundlagen zu kalkulieren und werden über die Überschüsse an der tatsächlichen Entwicklung im Kollektiv beteiligt. Bei laufenden Renten wird oft Bonus als Überschussverwendung gewählt. Dabei werden mit den Überschüssen Bonusrenten finanziert, das heißt mit jedem Überschuss werden die zukünftigen Rentenzahlungen höher. Eine Variation der klassischen Rente mit Bonusüberschuss zielt auf höhere Rentenzahlungen zu Beginn ab. Um höhere Rentenzahlungen zu Beginn, bei gleichzeitig geringeren späteren Steigerungen, darstellen zu können, werden Überschüsse vollständig oder teilweise als Barauszahlung verwendet – mit geeigneten Kombinationen sind damit konstante oder auch leicht steigende Verläufe der Rentenzahlungen zu erreichen. Klarerweise können Rentenzahlungen aus der Barauszahlung von Überschüssen nicht garantiert werden.

Rentenbezug im Rentendesign „Maximal With Profit“

Wenden wir uns nun der Rentenbezugsphase im Rentendesign „Maximal With Profit“ zu und nehmen an, dass ein Vertrag am Ende der Ansparphase vorliegt. Der Vertrag hat in der Ansparphase ein Guthaben im vertragsindividuellen Konto akkumuliert, das „zur Verrentung“ zur Verfügung steht. Daneben hat der Vertrag mit seinen Beiträgen zum Aufbau des kollektiven Kontos beigetragen. Damit stellt sich folgende Frage: In welchem Ausmaß ist der aktuelle Guthabenstand des kollektiven Kontos dem Vertrag „zur Verrentung“ mitzugeben? Wie sieht eine faire Aufteilung des kollektiven Kontos aus, eine Aufteilung zwischen dem Vertrag, der aus dem Kollektiv abgeht, und den restlichen im Kollektiv verbleibenden Verträgen?

Fairer Anteil am kollektiven Konto

Das kollektive Konto wird einerseits aus anteiligen Beiträgen aufgebaut, andererseits erfolgen Ein- bzw. Auszahlungen mit der Durchführung der Korridorglättung und dem Abgang von Verträgen. Und es gibt natürlich Veranlagungserträge bzw. -verluste. Die Ein- bzw. Auszahlungen bei der Korridorglättung hängen sowohl von der Entwicklung der getätigten Veranlagungen als auch von den jeweiligen Parametereinstellungen zur Korridorglättung ab, siehe Nachhaltige Altersvorsorge – Das Rentendesign “Maximal With-Profit”, Teil 1. Ein vereinfachender Ansatz, den fairen Anteil am aktuellen Guthabenstand des kollektiven Kontos zu bestimmen, besteht darin, sich auf die Einzahlungen aus anteiligen Beiträgen zu beschränken. Aber auch dann ist zu beachten, dass es nicht ausreichend ist, nur die Summe der anteiligen Beiträge zu betrachten, weil damit der Vergleich von Beitragsverläufen, die über die Zeit hinweg unterschiedlich sind, nicht sachgerecht ist. Stellen wir etwa über viele Jahre gleichbleibende Beiträge und eine einmalige Zahlung kurz vor Rentenübergang in Höhe der Summe gegenüber. Die Fragestellung erinnert an die Diskussionen zur Beteiligung an Bewertungsreserven, deren etablierte Aufteilungsverfahren können wir als Vorbild heranziehen und für die faire Aufteilung des kollektiven Kontos beim Rentenübergang eines Vertrages anwenden.

Verrentung und Rechnungsgrundlagen

Steht das Guthaben „zur Verrentung“ fest, so gilt es die anfängliche Rentenhöhe zu bestimmen. Grundsätzlich basiert die Verrentung auf dem Äquivalenzprinzip unter Verwendung des Barwertes für eine lebenslange, gleichbleibende Rente. In diesem Rahmen hat die Wahl der Rechnungsgrundlagen entscheidenden Einfluss auf die Rentenhöhe. Bei klassischen Renten werden Rentenzahlungen garantiert, die nicht abgesenkt werden können. Deshalb ist es bei klassischen Renten erforderlich, vorsichtige Rechnungsgrundlagen bei der Verrentung anzuwenden. Dies führt dann oft zu Kritik an niedrigen garantierten Renten.
Mit dem BRSG wird für die reine Beitragszusage ein anderer Weg beschritten. Die Rentenhöhe wird nicht garantiert. Vielmehr ist die Anpassung der Rentenhöhe entsprechend der Entwicklung im Kollektiv vorgesehen. Dazu wird auf Ebene des Kollektivs regelmäßig das vorhandene Guthaben mit der Summe der Barwerte für die Renten verglichen. Ist das Guthaben höher, werden die Rentenhöhen angehoben, ist das Guthaben niedriger, so werden die Rentenhöhen heruntergesetzt.

Rentenanpassungen im Rentendesign „Maximal With Profit“

Im Rentendesign „Maximal With-Profit“ wird der vom BRSG vorgezeichnete Weg mit Anpassung der Rentenhöhe verfolgt – Erhöhung aber auch Absenkung der Rente, je nach Entwicklung im Kollektiv. Dies hat zweierlei Konsequenzen. Zum einen werden – wie in der Aufschubzeit – riskantere Veranlagungsstrategien mit höheren erwarteten Renditen möglich. Zum anderen können bei der Verrentung Best-Estimate-Rechnungsgrundlagen angewendet werden. Dies führt zu höheren Rentenzahlungen zu Beginn und regelmäßigen Überprüfungen, ob eine Erhöhung oder Absenkung der Rente erforderlich ist. Klarerweise sind die Regelungen zur Anpassung der Rentenhöhe im Detail festzulegen, etwa ob es einen Automatismus geben oder regelmäßig von einem Gremium über Rentenanpassungen entschieden werden soll, ob die Rente eher konstant gehalten und nur bei größeren Abweichungen zwischen den kollektiven Guthaben und der Summe der Rentenbarwerte angepasst wird, oder alternativ öfter in kleineren Schritten, sodass die Abweichungen zwischen kollektiven Guthaben und Summe der Rentenbarwerte in einem engen Korridor gehalten werden.

Renten und Absicherung

Wir kommen nochmals auf den oben angeführten Punkt der möglichen riskanteren Veranlagungsstrategien mit höheren erwarteten Renditen zurück – bezogen auf Veranlagungen für klassische Renten. Angesichts nicht zu vernachlässigender Inflation und durchschnittlicher Laufzeit von mehr als 20 Jahren  im Rentenbezug ist Veranlagung mit höheren erwarteten Renditen eine wesentliche Voraussetzung, um mithilfe der Rentenzahlungen ein bestimmtes Konsumniveau abzusichern. Wir wollen dazu Prof. Oskar Goecke vom Institut für Versicherungswesen an der TH Köln als anerkannten Experten für Alterssicherungssysteme zitieren. In einem Vortrag über das kollektive Sparmodell für die betriebliche Altersversorgung, Eberbacher Kreis „Ausgewählte Themen des Kapitalmarkts und der Kapitalanalge“ Berlin, den 6. Juni 2019, empfiehlt Prof. Goecke,  mit dem Kapitaldeckungsverfahren eine „faire Teilhabe am Produktionsfaktor Kapital“ anzustreben. Im Gegensatz zu klassischen Renten ist das mit dem Rentendesign „Maximal With Profit“ sowohl für Aufschubzeit als auch Rentenbezug möglich.

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